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Rechtsprechung
   LG Dessau-Roßlau, 01.08.2008 - 1 S 199/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,15801
LG Dessau-Roßlau, 01.08.2008 - 1 S 199/06 (https://dejure.org/2008,15801)
LG Dessau-Roßlau, Entscheidung vom 01.08.2008 - 1 S 199/06 (https://dejure.org/2008,15801)
LG Dessau-Roßlau, Entscheidung vom 01. August 2008 - 1 S 199/06 (https://dejure.org/2008,15801)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 536 Abs. 1 S. 2
    Mietminderung bei Feuchtigkeit und Schimmelbildung bei Ausschluss von Baumängeln

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Beweislast Schimmelpilz: Anforderungen an die Beweisführung des Vermieters (IMR 2009, 229)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2009, 38
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 01.03.2000 - XII ZR 272/97

    Substantiierung und Darlegungs- und Beweislast bei Mängeln der Mietsache

    Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 01.08.2008 - 1 S 199/06
    Die Beweislast des Vermieters erstreckt sich dabei auch auf den Nachweis, dass frühere Mängelbeseitigungsarbeiten erfolgreich waren (z.B. BGH NJW 2000, 2344).
  • BGH, 10.11.2004 - XII ZR 71/01

    Außerordentliche Kündigung des Mietverhältnisses wegen einer vom Mieter

    Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 01.08.2008 - 1 S 199/06
    Erst wenn dieser Beweis geführt ist, muss der Mieter nachweisen, dass die Feuchtigkeitsschäden nicht aus seinem Verantwortungsbereich stammen (z.B. BGH NJW-RR 2005, 235).
  • BGH, 14.01.1993 - IX ZR 238/91

    Eigentumsvermutung zu Lasten der Ehegatten bei Fremdbesitz eines Dritten -

    Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 01.08.2008 - 1 S 199/06
    Die Kammer darf sich daher für ihre Überzeugungsbildung mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad an Gewissheit begnügen, der vernünftigen Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (z.B. BGH NJW 1993, 935).
  • AG Hanau, 14.07.2010 - 91 C 78/10

    Mietrechtsstreit wegen Schimmelbefall: Verteilung der Beweislast zu den Ursachen

    Mangels bausubstanzlicher Ursache des Schimmels ist bereits davon auszugehen ist, dass ein ordnungsgemäßes Lüftungsverhalten nicht erfolgt ist (LG Dessau-Roßlau, Urteil vom 01.08.2008, Az. 1 S 199/06 - Juris).
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Rechtsprechung
   LG Bonn, 18.02.2008 - 6 T 396/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,11462
LG Bonn, 18.02.2008 - 6 T 396/07 (https://dejure.org/2008,11462)
LG Bonn, Entscheidung vom 18.02.2008 - 6 T 396/07 (https://dejure.org/2008,11462)
LG Bonn, Entscheidung vom 18. Februar 2008 - 6 T 396/07 (https://dejure.org/2008,11462)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Selbständiges Beweisverfahren, Streitwert

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 41 Abs. 5 GKG
    Selbständiges Beweisverfahren, Streitwert

  • Wolters Kluwer

    Höhe des Streitwertes bei einem vom Mieter gegen den Vermieter betriebenen selbstständigen Beweisverfahren zur Vorbereitung eines Anspruchs bzgl. der Kosten einer Ersatzvornahme

  • ibr-online

    Berechnung des Streitwertes bei Mietmängeln?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    GKG § 41
    Streitwert eines selbständigen Beweisverfahrens wegen Mängeln der Fenster einer Mietwohnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2009, 38
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.09.2004 - III ZB 33/04

    Anforderungen an den Vortrag des Antragstellers im selbständigen Beweisverfahren;

    Auszug aus LG Bonn, 18.02.2008 - 6 T 396/07
    Grundlegend für das derzeit geltende Recht dürfte die Entscheidung des BGH vom 16.09.2004 -III ZB 33/04- sein.
  • LG Stade, 06.07.2012 - 7 T 116/12

    Verfahrensrecht - Mietmängel: Streitwert im selbständigen Beweisverfahren?

    Betreibt der Mieter gegen den Vermieter ein selbstständiges Beweisverfahren zur Vorbereitung eines Anspruchs auf Vorschuss für eine Ersatzvornahme, bemisst sich der Streitwert des selbstständigen Beweisverfahrens nach den Kosten, die entstanden wären, wenn die Mängelbeseitigung durchgeführt worden wäre (LG Bonn, Beschluss vom 18.02.2008, Az. 6 T 396/07).
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